Wichtige Erklärung bezüglich Reiserecht nach §651k BGB
1. Ich veranstalte keine Reisen, sondern biete nur Reiseführungen in Indien bzw. Mexiko an. Die Teilnehmer*innen buchen ihre An-und Abreise nach Indien unabhängig von mir.
2. Ich biete diese Reiseführungen nur gelegentlich an.
3. Ich biete meine Reiseführungen nicht gewerblich an. Alle Beträge sind so kalkuliert, dass zuletzt ein Ergebnis von annähernd ± Null entsteht.
4. Die Anzahlung der Teilnemer*innen dient dazu, meine eigenen Kosten zur sorgfältigen Vorbereitung der Reiseführung zu decken.
5. Der im Angebot genannte Gesamtpreis dient als Orientierungshilfe, welche Ausgaben während den Reisen zu kalkulieren sind.
6. Die Teilnehmer*innen bringen die Mittel für die zu erwartenden Kosten selbst nach Indien bzw. Mexiko mit und bezahlen dort Zug um Zug für die Übernachtungen, das Essen und die Transportkosten vor Ort.
7. Gemäß § 651k Abs. 6 BGB bin ich demnach nicht zur Ausstellung eines Reisesicherungsscheins verpflichtet.